Garantie

Ihre Zufriedenheit zu garantieren, ist unsere Priorität!

  1. Garantie

luxul Klappbetten zeichnen sich auf dem Markt durch ihre Qualität aus, denn sie bieten Ihnen nicht nur den wahren Komfort eines unbeweglichen Bettes, sondern sind auch unvergleichlich robust. luxul verwendet die besten Materialien und hochwertigsten Mechanismen, um Haltbarkeit, Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Wir garantieren Ihnen eine hohe Qualität bei den verwendeten Materialien und eine sorgfältige Verarbeitung für eine dauerhafte und solide Nutzung Ihres Klappbettes.

Alle luxul-Möbel haben eine 5-jährige Garantie.

  1. Allgemeines

Die gesetzliche Garantie gegen versteckte Mängel gilt zwei Jahre lang gemäß Artikel 1641 bis 1649 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es sieht vor, dass luxul das Produkt gegen alle versteckten Mängel garantiert, die es für den vorgesehenen Zweck ungeeignet machen. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, zwischen einer Preisminderung oder der Auflösung des Verkaufs zu wählen.

Der Kunde muss, wenn er luxul bezüglich der gesetzlichen Konformitätsgarantie in Anspruch nehmen will, dies über unseren Kundendienst unter den folgenden Kontaktdaten tun:

– Direkt in Ihrem personalisierten Kundenbereich, der auf der Website zugänglich ist,

– Per Telefon unter +33 6 24 23 35 41

– E-Mail-Adresse: contact@luxul.lu

– Per Post (zur Sicherheit empfehlen wir jedoch einen Brief mit Empfangsbestätigung) an die folgende Adresse:

luxul, 32A Qaui de la Moselle, 5553, Remich, LU

  1. Gesetzliche Bestimmungen

Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-4 des Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation)

„Der Verkäufer liefert ein vertragskonformes Gut und haftet für die bei der Lieferung vorhandenen Konformitätsmängel.

Er haftet auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn diese durch den Vertrag zu seinen Lasten ging oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde.“

Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-5 des Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation)

„Die Immobilie entspricht dem Vertrag:

1° ob es sich für den Gebrauch eignet, der gewöhnlich von einem ähnlichen Gut erwartet wird, und gegebenenfalls :

– wenn er der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung entspricht und die Eigenschaften besitzt, die er dem Käufer in Form von Mustern oder Modellen präsentiert hat;

– ob er die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer in Anbetracht der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, berechtigterweise erwarten kann;

2° oder wenn er die von den Parteien einvernehmlich festgelegten Eigenschaften aufweist oder für jeden vom Käufer gewünschten besonderen Zweck geeignet ist, der dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht wurde und den dieser akzeptiert hat.“

Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-6 des Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation)

„Der Verkäufer ist nicht an die öffentlichen Erklärungen des Herstellers oder seines Vertreters gebunden, wenn nachgewiesen wird, dass er diese nicht kannte und berechtigterweise nicht in der Lage war, sie zu kennen.“

Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-7 des Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation)

„Bei Konformitätsmängeln, die innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Lieferung des Gutes auftreten, wird vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden haben, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Bei Waren, die gebraucht verkauft werden, beträgt diese Frist sechs Monate. Der Verkäufer kann dieser Vermutung entgegenwirken, wenn sie mit der Art des Gutes oder der geltend gemachten Vertragswidrigkeit nicht vereinbar ist.“

Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-8 des Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation)

„Der Käufer hat das Recht zu verlangen, dass das Gut mit dem Vertrag übereinstimmt. Er kann die Vertragsmäßigkeit jedoch nicht unter Berufung auf einen Mangel bestreiten, den er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kannte oder nicht ignorieren konnte. Dies gilt auch, wenn der Mangel seinen Ursprung in Materialien hat, die er selbst geliefert hat.“

Gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß Artikel L217-9 des Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation)

„Im Falle einer Vertragswidrigkeit hat der Käufer die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Der Verkäufer kann jedoch nicht nach der Wahl des Käufers verfahren, wenn diese Wahl angesichts des Wertes des Gutes oder der Bedeutung des Mangels zu Kosten führt, die im Vergleich zu der anderen Modalität offensichtlich unverhältnismäßig sind. Er ist dann verpflichtet, sofern dies nicht unmöglich ist, nach der vom Käufer nicht gewählten Modalität zu verfahren.“